Allotmentvertrag
Ein Allotmentvertrag – in der Praxis oft auch als Kontingentvertrag bezeichnet – ist ein bewährtes Instrument in der Hotel- und Tourismusbranche, das für beide Seiten Sicherheit und Planbarkeit schafft. Mit einem solchen Vertrag wird eine feste Anzahl von Zimmern oder bestimmten Zimmertypen für einen Reiseveranstalter reserviert, sodass dieser jederzeit über die vereinbarte Zimmeranzahl verfügen kann. Die Hotels behalten dabei die Übersicht über ihre Belegung, während der Veranstalter sicherstellen kann, dass seine Kunden immer ausreichend Unterkünfte erhalten.
Der Kern eines Allotmentvertrags liegt in der Zuteilung (Allotment) von Zimmern zu einem festen Preis, häufig einer Nettorate, die der Veranstalter zu einem eigenen Verkaufspreis weitervermarkten kann. Typischerweise legt der Vertrag fest, wie viele Zimmer pro Tag zur Verfügung stehen. So kann ein Veranstalter beispielsweise für eine Woche 20 Doppelzimmer abrufen, ohne dass das Hotel jeden einzelnen Tag im Voraus vollständig blockieren muss. Dieses Vorgehen bietet eine flexible Planung für Reiseveranstalter und gleichzeitig kalkulierbare Auslastung für das Hotel.
Um zu verhindern, dass Hotels auf ungenutzten Zimmern sitzen bleiben, enthält der Allotmentvertrag in der Regel eine Option mit zeitlicher Begrenzung – das sogenannte Cut-Off-Date. Bis zu diesem Datum muss der Veranstalter die Zimmer abrufen, danach fallen ungenutzte Zimmer in den freien Verkauf zurück. So bleiben Hotels vor Einnahmeverlusten geschützt, und der Veranstalter behält gleichzeitig die Kontrolle über das Kontingent seiner Kunden.
Allotmentverträge sind besonders im Tourismusgeschäft, bei Pauschalreisen oder Gruppenbuchungen üblich. Sie erlauben es Reiseveranstaltern, attraktive Pakete zu kalkulieren, ohne jedes Zimmer einzeln im Hotel reservieren zu müssen. Für Hotels bedeutet der Vertrag eine verlässliche Planung und eine gezielte Auslastung bestimmter Zimmerkategorien.
Ein Allotmentvertrag unterscheidet sich deutlich von anderen Reservierungsmodellen in der Hotellerie:
- Bei einem Festkontingent wird eine bestimmte Zimmeranzahl für einen konkreten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob alle Zimmer abgerufen werden oder nicht.
- Bei einem Abrufkontingent hingegen erfolgt die Buchung der Zimmer flexibel durch die Gäste selbst, und der Veranstalter trägt kein direktes finanzielles Risiko.
Besonders bei Veranstaltungen, Tagungen oder Gruppenreisen ist die klare Struktur eines Allotmentvertrags vorteilhaft. Hotels können für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Zimmer blockieren, ohne dass diese für andere Gäste verloren gehen, während Veranstalter eine gesicherte Anzahl an Zimmern für ihre Teilnehmer buchen können.
Der Begriff Allotmentvertrag leitet sich vom englischen Wort allotment ab, was so viel wie „Zuteilung“ bedeutet. In der Hotellerie beschreibt er damit treffend die strukturierte Reservierung von Zimmern für Dritte, ein Instrument, das Flexibilität, Sicherheit und wirtschaftliche Planung geschickt miteinander verbindet.

