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Bundesurlaubsgesetz in Gastronomie und Hotellerie: Urlaubsanspruch und Rechte verstehen
Das Bundesurlaubsgesetz regelt die wichtigsten Rechte rund um den Urlaub von Arbeitnehmern in Deutschland. Auch in der Gastronomie und Hotellerie spielt dieses Gesetz eine große Rolle, denn gerade im Gastgewerbe sind flexible Arbeitszeiten, Wochenendarbeit und saisonale Belastungen oft Teil des Berufsalltags. Für Auszubildende ist es deshalb wichtig zu wissen, wie viele Urlaubstage ihnen zustehen, wann Urlaub genommen werden kann und welche Regeln Arbeitgeber beachten müssen.
Während der Ausbildung lernst du, welche gesetzlichen Mindestansprüche für Arbeitnehmer gelten und welche Unterschiede es zwischen gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen geben kann. Außerdem wird erklärt, wie Urlaub beantragt wird, was bei Krankheit während des Urlaubs passiert und welche Rechte Auszubildende bei der Urlaubsplanung haben. Besonders in Hotels und Restaurants ist eine gute Organisation wichtig, damit der Betrieb trotz Urlaubszeiten reibungslos funktioniert.
Das Bundesurlaubsgesetz wurde 1963 eingeführt und verfolgt ein klares Ziel:
Urlaub ist also kein Luxus, sondern ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Das BUrlG gilt für:
Kurz gesagt: Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf Urlaub.
Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt:
Wichtig: Das Gesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus (Montag bis Samstag).
In vielen Betrieben gilt eine 5-Tage-Woche. Dann ergibt sich:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 6 Tage | 24 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |
Viele Betriebe gewähren freiwillig mehr Urlaubstage. Das ist jedoch eine betriebliche Entscheidung und kein gesetzlicher Anspruch.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer sogenannten:
Vorher besteht ein anteiliger Anspruch:
Eine Auszubildende beginnt ihre Ausbildung am 1. August:
Während des Urlaubs wird das Gehalt weitergezahlt. Dieses nennt man:
Grundlage ist:
Ein Restaurantfachmann erhält regelmäßig Trinkgeld und gelegentlich Überstundenzuschläge. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts zählen nur die regelmäßigen Gehaltsbestandteile.
Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Dabei gilt:
Ein Hotelbetrieb hat Hochsaison im Sommer. Urlaub in dieser Zeit ist oft schwer zu realisieren. Dafür sind Urlaube in der Nebensaison besser planbar.
Und ja: Weihnachten frei zu bekommen, ist in vielen Betrieben ungefähr so wahrscheinlich wie ein leerer Gastraum am Samstagabend.
Ein wichtiger Punkt, der oft unterschätzt wird:
Das bedeutet:
Urlaub darf nur in Ausnahmefällen übertragen werden:
Niemand plant, im Urlaub krank zu werden aber auch das kommt vor.
Die Krankmeldung muss sofort erfolgen auch im Urlaub. Ein verspätetes Attest hingegen kann dazu führen, dass Urlaubstage verloren gehen.
Während des Urlaubs gilt:
Ein Koch arbeitet im Urlaub zusätzlich in einem anderen Restaurant das widerspricht dem Erholungszweck und ist unzulässig.
Die Branche bringt eigene Herausforderungen mit sich:
Arbeitgeber müssen:
Ein „Du kannst dieses Jahr leider keinen Urlaub nehmen“ ist rechtlich nicht zulässig.
Gerade in der Ausbildung ist es wichtig, den Überblick zu behalten.
Und ganz ehrlich: Ein gut geplanter Urlaub fühlt sich gleich doppelt erholsam an.